Tattoos sind verboten
Diese Aussage ist in der Tat doppeldeutig zu verstehen. Im Escort sind Tattoos natürlich ein No-Go und bei High-Class Agenturen untersagt. In der Regel möchte kein Kunde eine Dame mit einem Tattoo buchen. Die Ausnahmen sind hier verschwindend gering. Neben diesem eigentlichen Tabu bei den Escort Girls, gibt es aber auch eine Vielzahl von Tattoos, die aus rein rechtlichen Gründen untersagt sind. Das Tätowieren scheint in Mode gekommen zu sein. Selbst Frauen verfallen diesem Trend regelrecht. Die Strafe kommt nachher. Sowohl bei gewöhnlichen Tattoos, die schnell auf Ablehnung stoßen, als eben auch bei Motiven, die strafrechtlich relevant sind. Die meisten Tätowierer setzen gerne jeden Kundenwunsch um, auf die rechtlichen Punkte wird dabei allerdings nicht geachtet. Das kann nicht nur teuer werden, sondern auch eine gesellschaftliche Ächtung zur Folge haben.
Trend wird immer schlimmer
Für viele Mütter und Väter scheint es mittlerweile ein Trend geworden zu sein, die Namen des Nachwuchses auf den Unterarm oder die Beine zu tätowieren. So ganz verständlich und nachvollziehbar ist das jedoch nicht. Mit Elternliebe hat das ebenfalls wenig zu tun. Andere zieren den Rücken mit Pistolen oder einer Koi-Zucht. Was früher den Knastbruder kennzeichnete, hat sich heute verwässert. Beim Tätowieren herrscht Hochkonjunktur, ob diese Art der Körperkunst gesellschaftsfähig ist, wird immer noch heftig diskutiert. Tattoos sollten nach wie vor gut versteckt werden. Für den Escort ist es natürlich ein absolutes Tabu. Viele Kunden lehnen Girls mit Tätowierungen ab. Doch verboten ist das alles natürlich nicht. Die Grenze in die Grauzone ist allerdings schnell und oft unwissentlich überschritten. Generell darf zwar jeder Mensch seinen Körper nach Wunsch verunstalten. Das ist seine persönliche Freiheit. Doch diese hört genau dann auf, wenn die Motive beleidigend oder verboten sind. So verbietet zum Beispiel das Strafgesetzbuch die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (siehe hierzu auch Paragraf 86a). Auch Motive, die der Volksverhetzung dienen, sind natürlich verboten. Diese hatten bei den Tattoos zuletzt in der Flüchtlingskrise sogar Hochkonjunktur. Dabei machen sich selbst Tätowierer strafbar, wenn sie solche Motive tätowieren. Häufig handelt es sich also um Tattoos aus dem rechten Rand, wenn sich die Justiz damit auseinandersetzt. So fiel zum Beispiel vor einigen Jahren ein NPD Mitglied in einem Schwimmbad auf, der sich die Umrisse eines Konzentrationslagers auf den Rücken hat tätowieren lassen. Über den geistigen Zustand dieses Mannes lässt sich sicherlich genauso wenig diskutieren, wie eben über den strafrechtlichen. Von dem Amtsgericht Oranienburg wurde er allerdings nur milde mit 6 Monaten Haft zur Bewährung verurteilt. Diese Vorfälle sind schon lange kein Einzelfall mehr. Immer öfters ist das Hakenkreuz am Arm, auf den Rücken oder den Beinen zu erkennen. Auch das ist ganz klar ein strafrechtliches Fehlverhalten, was sehr teuer werden kann.
Was passiert mit dem Verbotenen
Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen und das strafrechtliche Tattoo am Körper, ist vieles bereits zu spät. Generell gilt dann, dass Verbotenes verdeckt werden muss. Zur Not auch mit einem großen Pflaster oder einer anderen Klebeverdeckung. Die verbotenen Symbole und Schriftzüge dürfen nicht durch die Kleidung erkennbar sein! Nicht immer kommt es nur zu einer Bewährungsstrafe. Teilweise können bei Tattoos, die als volksverhetzend eingestuft werden, Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren verhängt werden.
Tattoos führen zum Autoritätsverlust
Das Image der Tätowierung ist nach wie vor schlecht und der Denkweise nur bestimmten Personengruppen zuordbar. Im Berufsleben haben diese nichts verloren. Wer ein Tattoo hat, muss dieses zumeist im Beruf gut verstecken. Tätowierungen können zur Ablehnung und Kündigung führen. Gerade beim Anwalt oder in der Bank ein absolutes No-Go. Das gleiche gilt für Jobs bei der Polizei oder der Justiz. Hier geht man davon aus, dass ein größeres, sichtbares Tattoo auch zu einem Autoritätsverlust führen kann. So klagte eine junge Frau mit einem eben jenen großflächigen Tattoo vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt im Jahr 2014, weil sie sich erfolglos bei der Bundespolizei beworben hatte. Durch ihr großes Tattoo sei sie für den gehobenen Polizeidienst nicht geeignet gewesen.
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