Prostitution: Neue Gesetzvorgaben
Die Prostitution steht schon lange in der Kritik. Seit Jahren rumort es zu diesem Thema in der Politik. Immer öfters werden Rufe laut, die gesetzlichen Vorgaben weiter zu verschärfen. Schon jetzt ist klar, dass es im Bereich der Prostitution zu erheblichen neuen Änderungen kommen wird. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Vorlagen und Vorschläge, die nun 2015/2016 in Kraft treten werden. Maßgebender Treiber ist aber auch die Europäische Union, die Deutschland bereits seit vielen Jahren im Bereich der Prostitution anmahnt. Neuer Brennstoff bot eine EU-Studie, die erst dieses Jahres bekannt wurde. Demnach ist das Ergebnis für die Prostitution niederschmetternd. Der Menschenhandel wird durch ein zu liberales Gesetz in Deutschland gefördert. Bei solchen Worten stellt sich für uns immer die Frage, wie naiv die Personen hinter der Studie sind oder besser von welcher Lobby sie bezahlt wurden. Interessant zu dieser Studie ist, dass die Zahlen verdreht und nur subjektiv genutzt werden. So erfolgt ein direkter Vergleich mit Schweden, in dem die Prostitution verboten ist. Der Markt in Deutschland hingegen ist 60 Mal größer. Trotz der Legalisierung der Prostitution soll es hier angeblich rund 62 Mal mehr so viele Opfer wie in Schweden geben. So die Studie. Des Weiteren wird mit diesen, eigentlich wenig aussagefähigen Zahlen die Prostitution und die Legalisierung in Deutschland als gescheitert erklärt. Die Macher der EU-Studie haben es sich jedoch sehr einfach gemacht. Natürlich gibt es viele Opfer in Deutschland bei der Prostitution. Aber nur, wenn die Statistik dazu einfach kopiert wird. Es ist in der Tat so, das seit der Legalisierung viele Straftaten nicht mehr getrennt aufgeführt werden, sondern einfach zusammengelegt wurden. Dabei reicht eine indirekte Nähe, wie hier also zur Prostitution, vollkommen aus. Auch wenn die gesamten Straftaten zwar allgemein sinken, kommt es durch die wirre Zusammenlegung in einigen Bereichen zu einem deutlichen Anstieg, in anderen Bereichen zu einer großen Kurve nach unten.
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Nürnberg Edison 7 HerzdamenHat sich die Situation der Frauen verbessert
Die Situation der Frauen in der Prostitution hat sich seit 2002 deutlich verbessert. Ist aber auch ins Stocken geraten. Der Grund liegt beim Gesetzgeber. Viele Punkte wurden bis heute einfach nicht geklärt. Frauen und Männer in der Prostitution werden weiter benachteiligt. So stellte die Bundesregierung bereits 2007 und abermals 2012 fest, das immer noch zu wenige aus dem Gewerbe über eine Krankenversicherung oder gar über einen Arbeitsvertrag verfügen. Vergessen wurde aber, das die Politik sich nie um diese Bereiche gekümmert hat. Die Krankenversicherungen lehnen die Frauen zwar nicht direkt ab, setzen aber die Policenpreise so hoch an, dass diese für die Damen aus der Prostitution nicht bezahlbar sind. Das Problem wird seit Jahren verschwiegen. Gleiche Probleme gibt es im steuerlichen Umfeld. Hier werden Betreiber und Frauen fast überall im Gegensatz zu einem normalen Betrieb deutlich schlechter gestellt. Und das, obwohl bereits vor einiger Zeit anerkannt wurde, das es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Die auch dazu berechtigt, dass Frauen in der Prostitution ganz normal ein Gewerbe anmelden können.
Dramatische Änderungen ab 2015
Statt die Probleme anzugehen, ist der Weg für die Politik längst ein anderer. Durch den großen Druck von Bürgern, Interessenverbänden und der EU, soll nun die Prostitution deutlich verschärft werden. Eine komplette Reform ist geplant, die bereits am 11. April 2014 vorgelegt wurde.
Erlaubnispflicht für Bordelle
Ein Verbot der Prostitution ist „zunächst“ nicht geplant. Aber eine umfangreiche Erlaubnispflicht soll für Betreiber der Prostitution-Stätten eingeführt werden. So soll jeder Betreiber künftig eine Erlaubnis für den Betrieb einholen müssen. Vorstrafen oder Steuerrückstände dürfen dann nicht vorliegen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine einzelne Person für ihre Tätigkeit eine Wohnung für die Prostitution anmietet.
Internet-Portale im Visier
Auch die Internet-Portale geraten ins Visier der neuen Reformen. So wird derzeit geprüft, ob die Vermittlung oder die Anwerbung der Prostitution im Internet ebenfalls unter die Erlaubnispflicht fallen könnte. In diesem Fall müssten sich auch künftig Webmaster um eine Genehmigung bemühen.
Auch für Sexpartys
Die Erlaubnispflicht soll ferner auch für Betreiber von Sexpartys gelten. Organisatoren, die kurzfristig eine Sex Party (Gang-Bang, etc.) organisieren, müssen also ebenfalls über eine spezielle Erlaubnis verfügen.
Mit der neuen Reform sollen vor allem folgende Punkte erreicht werden:
- Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution stärken
- Fachliche Grundlagen schaffen, zur Befähigung im Gewerbe
- Überwachung und Kontrolle der gewerblichen Prostitution weiter verbessern
- Rechtssicherheit schaffen
- Gefährliche Erscheinungsformen/sozial unverträgliche ausschließen
- Gewalt und Ausbeutung bekämpfen
Voraussetzungen für die Erlaubnispflicht
Der Betreiber muss sich als zuverlässig erweisen. Sind zum Beispiel Steuerschulden aus anderen Bereichen vorhanden oder auch Vorstrafen (gleich welcher Art), die mit der Prostitution nicht in Zusammenhang stehen, eingetragen, wird der Antrag in der Regel abgelehnt. Flatrate- und Rape-Gang-Bang-Partys sollen demnach verboten werden. Des Weiteren müssen die Räume den hygienischen und räumlichen Anforderungen entsprechen. Eine Befristung der Erlaubnis ist demnach auch möglich, sowie der Widerruf, der praktisch jederzeit erfolgen kann. Die Bordell-Betriebe müssen fortan genaue Auskunft (Anzahl der Damen in der Prostitution, über Gäste, über Safer-Sex-Praktiken, ständiger Zugang zu den Geschäftsunterlagen) erteilen.
Damen in der Prostitution sind ebenfalls betroffen und haben sich bei der Aufnahme in der zuständigen Behörden anzumelden. Es kommt ebenfalls zu einem Nachweisdokument, das den Bordellen und Kunden vorgelegt werden kann. Arbeiten die Damen in einem Bordell und werden dort auch in die weitergehende Eingliederung mit einbezogen, liegt eine Scheinselbstständigkeit vor. In diesem Fall könnten die Bordelle wegen Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelten zur Verantwortung gezogen werden (§ 266a StGB).
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München Meglinger 39Werbeverbot
Im Internet und auch in der Offline-Welt werden weitere Werbeverbote für die Prostitution eingeführt. Verweise auf ungeschützten Geschlechtsverkehr dürfen fortan nicht mehr erscheinen. Jegliche Werbung, die auf Prostitution und Angebote für ungeschützte sexuelle Kontakte Bezug nimmt, soll verboten werden.
Die neuen Gesetze sollen ab 06/2015 spätestens in Kraft treten.
Es wird aber Übergangsfristen in einigen Bundesländern bis zum 01.01.2016 geben.
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